Horstschutzgedanken
Am 20.05. tritt die Regelung in Kraft, dass Boofen im wiederkehrenden Zeitraum vom jeweils 01.02. bis 15.06. auf Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz verboten ist. Diese Neuregelung ist Resultat einer Einigung von Naturschutzverbänden, Bergsportverbänden, Umweltministerium und NPV. Zielsetzung ist in erster Linie eine nächtliche Beruhigung des Gebietes, da man stagnierende…